Baupublikation Thun
29.01.2020 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Äschenplatz 13, 4002 Basel
Projektverfasser: Zellweger Architekten AG, Länggasse 4, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Länggasse 59–59 C, Parzelle Nr. 3065 Thun.
Zone: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Erweiterung der Balkone, Wärmetechnische Sanierung, Ersatz Gasheizung durch Fernwärme.
Beanspruchte Ausnahmen: Nichteinhalten der zulässigen Geschosszahl (Art. 21 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. März 2020.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0836
Thun, 27. Januar 2020
Bauinspektorat der Stadt Thun
