Baupublikation Thun

  20.06.2018 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Ernst Schnegg, Esther Roggli, Christof Roggli, Distelweg 24, 3604 Thun.
Projektverfasser: Luginbühl Holzbau, Kirch 4 B, 3674 Bleiken b. Oberdiessbach.
Standort / Parzelle: Distelweg 24. Parzelle Nr. 2073 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Fassadensanierung mit Aussendämmung und Holzverschalung.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.

Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
16. Juli 2018.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0377

Thun, 11. Juni 2018

Bauinspektorat der Stadt Thun


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