Baupublikation Thun
30.12.2021 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun, Verwaltung, Schlossberg 8, 3600 Thun.
Projektverfasser: Langhard Architekten AG, Gwattstrasse 95, 3645 Gwatt (Thun).
Standort / Parzelle: Obermattweg 3a, Parzelle Nr. 2921 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Projektänderung zu BG Nr. 2021-0666: Nachfundation in Form von Mikropfählen.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten im Grundwasser (GSchV Anhang 4, Ziff. 211).
Vorgesehene Gewässersschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
31. Januar 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0949
Thun, 22. Dezember 2021
Bauinspektorat der Stadt Thun
