Baupublikation Thun
08.06.2023 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Fritz Gyger AG, Bodmerstrasse 12, 3645 Gwatt.
Projektverfasser: eggenberg + lüthi ag, Thalgutstrasse 33, 3114 Wichtrach.
Standort / Parzelle: Bodmerstrasse 12, Parzelle Nr. 3026 Thun-Strättligen.
Zone BR 2002: Arbeiten A.
Zone BR 202X: Arbeiten A.
Bauvorhaben: Montage Werbesäule an der Strasse; Umbau UG: Lagerräume und Technik (unbeheizt) in bestehende Einstellhalle; Umbau OG: Erweiterung Sitzungszimmer in bestehende Fertigungshalle.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun / Art. 25 BR 202X Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA bestehend. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
3. Juli 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0165 eBau-Nr. 2023-4496 / 105129
Thun, 25. Mai 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
