Baupublikation Thun
24.04.2019 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Sacha und Cecilia Heiniger, Dählenweg 6, 3603 Thun.
Projektverfasser: Rüegsegger Holzbau AG, Rambach 348C, 3618 Süderen.
Standort / Parzelle: Buchholzstrasse 60a, Parzelle Nr. 2648 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Sanierung Mehrfamilienhaus: neue grössere Balkone und Anbau Autounterstand.
Beanspruchte Ausnahmen: Nichteinhalten des grossen Grenzabstandes (Art. 21 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
20. Mai 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0176
Thun, 10. April 2019
Bauinspektorat der Stadt Thun
