Baupublikation Thun

  15.12.2022 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Christian und Elisabeth Aeschlimann-Wyss, Rütlistrasse 33, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Rütlistrasse 33, Parzelle Nr. 1519 Thun.
Zone BR 2002 und BR 202x: Arbeiten A.
Bauvorhaben: Neu: Balkon im Dachgeschoss Süd als Ergänzung der 2-Zimmerwohnung.
Beanspruchte Ausnahme: Zonenfremde Nutzung (Art. 20 BR Thun 2002 bzw. Art. 38 BR Thun 202x).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
9. Januar 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0791 eBau-Nr. 2022-16327

Thun, 25. November 2022
Bauinspektorat der Stadt Thun


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