Baupublikation Thun
02.02.2023 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Manuel Dähler, Wartbodenstrasse 1J, 3626 Hünibach.
Projektverfasser: Zbinden Walter Haustechnik GmbH, Reitweg 5, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Wartbodenstrasse 1J, Parzelle Nr. 4311 Thun-Strättligen.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 200X: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Ersatz Gasheizung durch eine aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des kleinen Grenzabstands (Art. 21 BR 2002 Thun bzw. Art. 39 BR 202X Thun) auf den privatrechtlichen Grenzabstand.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Keine. Zone üB.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
27. Februar 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0719 eBau-Nr. 2022-14840
Thun, 19. Januar 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
