Baupublikation Thun
07.07.2021 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Genossenschaft Migros Aare, EKC Panorama-Center, Industriestrasse 20, 3322 Schönbühl.
Standort / Parzellen: Frutigenstrasse 60, Parzellen Nr. 2454 / 673 / 2426 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen/Arbeiten W/A3, Wohnen W2.
Bauvorhaben: Verlängerung der Gültigkeit der Übergangsnutzung bis Rechtskraft der laufenden Ortsplanungsrevision (gemäss Gesamtbauentscheiden vom 13. Juni 2007, 23. April 2013 bzw. 18. August 2017): Wiederaufbau und Erweiterung des Verkaufsgeschäftes.
Beanspruchte Ausnahmen: Verlängerung der Übergangsnutzung (Art. 25 BR Thun i.V. mit Art. 26 BauG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. August 2021.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0483
Thun, 10. Juni 2021
Bauinspektorat der Stadt Thun
