Baupublikation Thun

  06.02.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Genossenschaft Migros Aare, Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl.
Projektverfasser: wmpb GmbH, Ruth Menet, Gurzelngasse 14, 4500 Solothurn.
Standort / Parzellen: Bälliz 2, Parzellen Nr. 495 / 635 Thun.
Zone: Uferschutzzone USZ.
Bauvorhaben: Sanierung der Nordostfassade, Erweiterung des Dämmperimeters.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb des Gewässerabstandes (Art. 43 BR 2002 Thun) / innerhalb der Uferschutzzone (Art. 6 SFG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. März 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0907

Thun, 25. Januar 2019

Bauinspektorat der Stadt Thun


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