Baupublikation Thun
20.03.2019 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: STWEG Bodmerstrasse 1 + 3, Jeannette Riesen, Bodmerstrasse 1, 3645 Gwatt (Thun).
Projektverfasser: Peter Soltermann AG, Metallbautechnik, Militärstrasse 6, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Bodmerstrasse 1 + 3. Parzelle Nr. 2805 / 107 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Balkonvergrösserung mit Wind-/Sichtschutzverglasung. Geländer mit CNS Handlauf und Glasfüllung. Oberster Balkon mit Glasdach.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der maximalen Geschosszahl (Art. 21 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
15. April 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0058
Thun, 6. März 2019
Bauinspektorat der Stadt Thun
