Baupublikation Thun
11.05.2023 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Rolf und Nicole Kraus-Ruppert, Wiesenstrasse 11, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Michaela Oppliger, Talackerstrasse 47, 3604 Thun.
Standort / Parzelle: Wiesenstrasse 11, Parzelle Nr. 1024 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W2, Strukturgebiet, S I «Thuner Mischung».
Zone BR 202X: Wohnen W3, Strukturgebiet, S I «Thuner Mischung».
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe (Split-Anlage).
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
5. Juni 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0185 eBau-Nr. 2023-4928
Thun, 27. April 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
