Baupublikation Thun

  25.08.2022 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller/ Projektverfasser: Martin und Brigitte Brunner, Hubelmatt 33, 3624 Goldiwil.
Standort / Parzelle: Hubelmatt 33, Parzelle Nr. 4165 Thun.
Zone BR Thun 2002: Wohnen W2.
Zone BR Thu 202x: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Überdachung des bestehenden Auto-Abstellplatzes.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 14 BR Thun 2002 und Art. 31 BR Thun 202x).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone B.
Auflageort: www.thun.ch/bauinspektorat sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. September 2022.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0553 eBau-Nr. 2022-10767

Thun, 18. August 2022
Bauinspektorat der Stadt Thun


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