Baupublikation Thun
16.02.2023 Baupublikationen, ThunGesuchsteller und Projektverfasser:
Daniel Moser, Lerchenfeldstrasse 7, 3603 Thun.
Standort / Parzelle: Lerchenfeldstrasse 7, Parzelle Nr. 1319 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 202X: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Erstellen Schlepper an Südwestfassade; Balkonanbau inkl. Fenstervergrösserung (Fenster zu Fenstertüren); Neubau Gartenhaus; Inbetriebnahme Schwedenofen mit Innenkamin (Trockenleichtbau).
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 14 BR 2002 Thun; Art. 25 BR 202x Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
13. März 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0863 eBau-Nr. 2022-18225
Thun, 1. Februar 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
