Baupublikation Thun

  15.06.2023 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Gottfried Pfeuti-Winkelmann, Schüpfgasse 23, 3705 Faulensee.
Projektverfasser: beoplanum gmbH, Jürg Regez, Allmendingenstrasse 14, 3608 Thun.
Standort / Parzellen: Eichgut, Parzellen Nr. 2343 / 2444 Thun.
Zone BR 2002: Landwirtschaftszone LWZ, Landschaftsbildgebiet.
Bauvorhaben: Entfernen des heute bestehenden Asphaltbelages auf dem Zufahrtsweg (südlicher Bereich auf Länge von ca. 115 m) und Erstellen von zwei ca. 80 cm breiten Fahrspuren mit Rasengittersteinen (in Kurven leicht breiter), mit Begrünung des ca. 1.0 m breiten Mittelstreifens.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24c RPG).
Auflageort: Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Juli 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0050

Thun, 5. Juni 2023

Bauinspektorat der Stadt Thun


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