Baupublikation Thun
15.06.2023 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Beatrice Dürrenmatt, Spittelweg 32, 3600 Thun.
Projektverfasser: GLB Thun/Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Standort / Parzelle: Spittelweg 32, Parzelle Nr. 2916 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 202X: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Abbruch / Versetzen bestehende Stützmauer mit Geländer als Absturzsicherung.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun). Bauen innerhalb des minimalen Strassenabstands (Privatstrasse) (Art. 25a BR 202x Thun).
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Juli 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0279 eBau-Nr. 2023-7224
Thun, 8. Juni 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
