Baupublikation Thun

  15.06.2023 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Martin Fitzi, Obermatt 30, 3624 Goldiwil.
Standort / Parzelle: Obermatt 30, Parzelle Nr. 3478 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W2 / Wohnen W2 (BR 200X).
Bauvorhaben: Terrassierung Böschung inklusive Solarthermie-Panele; aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe; zusätzlicher Parkplatz.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 14 BR 2002 Thun und Art. 25a BR 202x Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone B.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
10. Juli 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0294 eBau-Nr. 2023-7939

Thun, 30. Mai 2023

Bauinspektorat der Stadt Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote