Baupublikation Thun
15.04.2020 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Samuel Bärtschi, Hofstettenstrasse 69, 3600 Thun.
Projektverfasser: Baumanagement Bärtschi, Eggle 2, 3674 Bleiken b. Oberdiessbach.
Standort / Parzelle: Hofstettenstrasse, Parzelle Nr. 2407 Thun.
Zone: Ortsbildgebiet, O III «Hofstetten», Wohnen W2.
Bauvorhaben: Abbruch Bienen- und Hühnerhaus, Abbruch & Wiederaufbau Gartenhaus, Sanierung Stützmauern und Neugestaltung der terrassierten Gartenanlage.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in Waldesnähe (Art. 25 ff. KWaG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. Mai 2020.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2020-0169
Thun, 25. März 2020
Bauinspektorat der Stadt Thun
