Baupublikation Thun
10.03.2022 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Daniela Soltermann, Höheweg 8a, 3600 Thun.
Projektverfasser: Zellweger Architekten AG, Länggasse 4, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Höheweg 8a, Parzelle Nr. 3047 Thun.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Dachstock inkl. Erhöhung Kniewand; Umbau Erdgeschoss; Neubau Dreifachgarage mit Bio-Pool.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Gebäudeabstandes (Anhang 1 BR Thun 2002).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone B.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. April 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0064
Thun, 28. Februar 2022
Bauinspektorat der Stadt Thun
