Baupublikation Thun
03.04.2019 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Children’s Community GmbH, Rothornweg 4, 3600 Thun.
Projektverfasser: Kocher Minder Architekten GmbH, Uttigenstrasse 20, 3603 Thun.
Standort / Parzelle: Rütlistrasse 21, Parzelle Nr. 628 Thun.
Zone: Arbeiten A.
Bauinventar: Schützenswert, K-Objekt.
Bauvorhaben: Umnutzung Erd- und 1. Obergeschoss in eine Kindertagesstätte und Basisstufe, Neuerstellung Parkplatz.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
6. Mai 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0171
Thun, 29. März 2019
Bauinspektorat der Stadt Thun
