Baupublikation Thun

  15.05.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: Warlo Immobilien AG, Spitalgasse 51, 3011 Bern.
Projektverfasser: Hebeisen + Vatter Architekten AG, Münzrain 4, 3005 Bern.
Bauvorhaben: Sanierung / Ersatz Fassaden Seite Bälliz ab 1. OG und Seite Aare ab 2. OG, Neukonstruktion Balkone Seite Aare 3. und 4. OG.
Standort / Parzellen: Bälliz 39 und 41, Parzellen Nr. 551, 347 (BR 3146).
Koordinaten: 2 614 445 / 1 178 594 (Geb. 39), 2 614 454 / 1 178 582 (Geb. 41).
Nutzungszone: Wohnen/Arbeiten W/ A3+, Zone mit Planungspflicht ZPP C Bälliz.
Schutzzone / -objekt: Altstadtgebiet A III «Bälliz».
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb Baulinie (BauG 96a).
Gewässerschutzmassnahmen: Best. Anlagen. Gewässerschutzbereich Zone A.
Auflageort: Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. Juni 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Es wurden Erleichterungen für die Profilierung gestattet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 30. April 2019

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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