Baupublikation Uetendorf
03.04.2019 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Heger Priska + Martin, Mattenstrasse 36, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: Franz Gerber Architekten AG, Gerber Rolf, dipl. Architekt ETH, Hohlengasse 8, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Umnutzung der Garage in Wohnraum im EG.
Standort / Parzelle: Mattenstrasse 36, Parzelle Nr. 2191.
Nutzungszone: Wohnzone W2 E.
Koordinaten: 2 611 784 / 1 180 434.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 7 GBR.
Vorzeitiger Baubeginn: In Anwendung von Art. 39 Abs. 3 BewD wird um einen vorzeitigen Baubeginn ersucht, da die Ortsplanung noch nicht genehmigt ist.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
29. April 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 21. März 2019
Bauabteilung Uetendorf
