Baupublikation Uetendorf
09.06.2022 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Locher Andreas und Andrea, Siedlungsstrasse 4, 3603 Thun.
Projektverfasser: Straubhaar Architekten FH/HTL, Straubhaar Claudius, Bälliz 13, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Um- und Ausbau Wohnhaus inkl. Ersatz der Holzheizung durch eine aussen liegende Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Standort / Parzelle: Gibliz 398, Parzelle Nr. 872.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24c RPG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. Juli 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 30. Mai 2022
Bauabteilung Uetendorf
