Baupublikation Uetendorf

  09.03.2023 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Oeltrans AG, Beeler Reto, Mittengrabenstrasse 49, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Sobatec GmbH, Sommer Stefan, Glütschbachstrasse 61, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Erweiterung/Anbau Portalwaschanlage mit Technikraum; Erweiterung/Anbau Lanzenwaschplätze; Einbau Regenwassertank; Einbau Solarpanel auf bestehende Dächer (Tankstelle und Portalwaschanlage) und Neubau Wasserstofftankanlage.
Standort / Parzelle: Glütschbachstrasse 101, 101a und 101c, Parzelle Nr. 2698.
Nutzungszone: Arbeitszone A Ia.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80/81 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf oder www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances? municipality=20934.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. April 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 6. März 2023

Die Bauabteilung


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