Baupublikation Uetendorf

  05.01.2023 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Energie Thun AG, Caduff Christoph, Industriestrasse 6, 3607 Thun.
Projektverfasser: Baumann Michel, Militärstrasse 5, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Ausbau Fernwärme Uetendorf – TP 3V1 Asterweg/Thunstrasse.
Standort / Parzellen: Asterweg 3, 5, 7 und 12 und Thunstrasse 1, 3, 5 und 7, Parzellen Nr. 1581, 1633, 1634, 1636, 2304, 2267 und 2268.
Nutzungszone: Wohnzone W3, Überbauungsordnung Nr. 9 «Asterweg».
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80/81 SG
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf oder https://www. portal.ebau.apps.be.ch/public-instances? municipality=20934.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
30. Januar 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 21. Dezember 2022
Bauabteilung Uetendorf


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote