Baupublikation Uetendorf
12.09.2018 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Eigentümergemeinschaft Fliederweg 73, 75 + 77, Finger Walter, Fliederweg 77, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: Optiplan, Oppliger Michaela, Industriestrasse 11, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Überdachung des bestehenden Parkplatzes (77a) sowie Neubau eines Velounterstandes (77b).
Standort / Parzelle: Fliederweg 77a + 77b, Parzelle Nr. 957.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Koordinaten: 77a: 2 610 750 / 1 179 945, 77b: 2 610 760 / 1 179 993.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 27 BauR/Art. 80 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
8. Oktober 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 30. August 2018
Bauabteilung Uetendorf
