Baupublikation Uetendorf
25.05.2023 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Blümlisalp Immobilien AG, Höheweg 51k, 3626 Hünibach.
Projektverfasserin: Zellweger Architekten AG, Länggasse 4, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch bestehende Parkplätze, Neubau MFH mit UG und AEH (Erschliessung via AEH Alpenweg 4).
Standort / Parzelle: Alpenweg 2 + 2a, Parzelle Nr. 2685.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Koordinaten: MFH: 2 612 141 / 1 180 887; AEH: 2 612 129 / 1 180 893.
Ausnahmen: Unterschreitung des Strassenabstandes und Bauen innerhalb der Baulinie Unter Allmend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf oder https://www. portal.ebau.apps.be.ch/public-instances? municipality=20934.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. Juni 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 10. Mai 2023
Bauabteilung Uetendorf
