Baupublikation Uetendorf

  02.08.2018 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: CBA Marketing AG / Immer AG, Zelgstrasse 95, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: SOBATEC GmbH, Architektur und Bauleitung, Stefan Sommer, Glütschbachstrasse 61, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Teilabbruch der Halle, Neubau Bürogebäude und Autoeinstellhalle sowie Umnutzung in Handwerkerladen.
Standort / Parzelle: Glütschbachstrasse 71 (Neubau Bürogebäude und Handwerkerladen). Glütschbachstrasse 71a (Autoeinstellhalle), Parzelle Nr. 582.
Nutzungszone: Arbeitszone A Ic.
Naturgefahrenkarte: Teilweise gelber Bereich (geringe Gefährdung).
Altlast- und Verdachtsfläche: Belasteter Standort.
Koordinaten: 2 611 029 / 1 180 469 (Neubau Bürogebäude und Handwerkerladen), 2 611 015 / 1 180 425 (Autoeinstellhalle).
Ausnahmen: Unterschreiten der Parkplatzanzahl (Art. 52 ff. BauV).
Vorzeitiger Baubeginn: In Anwendung von Art. 39 Abs. 3 BewD wird um einen vorzeitigen Baubeginn ersucht, da die Ortsplanung noch nicht genehmigt ist.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
27. August 2018.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Bezüglich Profilierung werden Erleichterungen (Nordostecke Bürotrakt auf Dach fehlt) gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 18. Juli 2018

Bauabteilung Uetendorf


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