Baupublikation Uetendorf

  08.05.2019 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft / Projektverfasser:
Schüpbach Martin, Rosenweg 8, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Einbau einer zusätzlichen Wohnung im UG (anstelle Waschküche + Kellerraum) – nachträgliches Baubewilligungsverfahren.
Standort / Parzelle: Rosenweg 8, Parzelle Nr. 1345.
Nutzungszone: Wohnzone W2 E.
Koordinaten: 2 610 918 / 1 179 760.
Ausnahmen: Unterschreiten der lichten Raumhöhe (Art. 67 BauV). Bewohnter Raum unter dem fertigem Terrain (Art. 66 BauV).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. Juni 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 3. Mai 2019

Bauabteilung Uetendorf


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