Baupublikation Uetendorf
27.06.2018 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Schmid Peter + Daniela, Silberhornweg 30, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: Santschi Planung GmbH, Glütschbachstrasse 100, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau des Wohngebäudes und Erstellung frei stehender Carport, Instandsetzen und Erweitern der Zufahrtsstrasse, Aufstellen einer aussenliegenden Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort / Parzelle: Einfamilienhaus = Limpach 299a / 2706. Carport = Limpach 299b / 2706.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Koordinaten: 2 609 400 / 1 181 807 = Einfamilienhaus. 2 609 407 / 1 181 825 = Carport.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24c RPG). Unterschreiten des Waldabstandes (Art. 25 KWaG).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. Juli 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 18. Juni 2018
Bauabteilung Uetendorf
