Baupublikation Uetendorf
29.12.2022 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Energie Thun AG, Guggisberg Bruno, Industriestrasse 6, Postfach 733, 3607 Thun.
Projektverfasserin: Emch + Berger AG Bern, Garcia Simon, Schlösslistrasse 23, 3008 Bern.
Bauvorhaben: Neubau Fernwärmeleitungen (Vor- und Rücklaufleitung und Kabelschutzrohr Steuerkabel), ca. 150 m.
Standort / Parzellen: Postgässli, Parzellen Nr. 1650, 2430, 2403, 1249.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80/81 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf oder https://www. portal.ebau.apps.be.ch/public-instances? municipality=20934.
Auflage- und Einsprachefristbis zum: 30. Januar 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 21. Dezember 2022
Bauabteilung Uetendorf
