Baupublikation Uetendorf
01.05.2019 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Paroli Sandro + Eberhart Martina, Talackerstrasse 28, 3604 Thun.
Projektverfasser: Bärtschi VARIOHAUS AG, Zumkehr Werner, Schwandistrasse 29, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Rückbau des offenen Unterstandes und Neubau eines Einfamilienhauses mit angebautem Autounterstand/ Geräteschopf.
Standort / Parzelle: Stockhornweg 1b, Parzelle Nr. 2709.
Nutzungszone: Wohnzone W2 E.
Koordinaten: 2 612 046 / 1 180 626.
Ausnahmen: Unterschreiten des Gebäudeabstandes (Art. 7 Abs. 4 GBR).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
3. Juni 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 25. April 2019
Bauabteilung Uetendorf
