Baupublikation Uetendorf

  24.02.2022 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft / Projektverfasser: OTTO’S AG, Wassermatte 3, 6210 Sursee.
Bauvorhaben: Ersatz Pylone an Strasse.
Standort / Parzelle: Uttigenstrasse 62, Parzelle Nr. 681.
Nutzungszone: Arbeitszone II c.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
28. März 2022.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 21. Februar 2022
Bauabteilung Uetendorf


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