Öffentliche Planauflage

  04.02.2018 Baupublikationen

Kantonsstrassen
Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 ff. des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 Pläne für die Erstellung bzw. den Ausbau der nachstehenden Kantonsstrasse auf. Begründete Einsprachen sind der genannten Stadtverwaltung innert der Auflagefrist einzureichen.

Kantonsstrasse Nr.: 221, Thun–Gunten.
Gemeinde: Thun.
Bauvorhaben: 10352 / Neubau Radstreifen + Gehweg Lauitorstutz.
Beanspruchte Ausnahmebewilligungen: Keine.
Auflageort: Stadtverwaltung, Auflageraum, Industriestrasse 2, 3602 Thun.
Auflagefrist: 22. Mai bis 21. Juni 2017.
Absteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt abgesteckt:
– Lärmschutzwände mit Alu-Profilen
– Strassenrand mit Markierungsspray
(Punkte)
– Gehweg aussen mit Markierungsspray
(Linie) oder Holzpflöcken

Bern, 11. Mai 2017

Oberingenieurkreis l


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