Baupuplikation Homberg
08.12.2022 Baupublikationen, HombergGesuchsteller: Käsereigenossenschaft Homberg, p/A Schmocker Beat, Enzenbühl 26, 3622 Homberg.
Projektverfasser: Gerber + Pieren Ingenieure AG, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Gebäudeanbau an Geb. Nr. 53 mit Heizzentrale, Holzlager und Lagerraum; Lagerschuppen; 5 Parkplätze und Fernwärmeleitungen längs Dorfstrasse mit Anschluss div. Gebäude.
Standort / Parzellen: Dorfstrasse 53, Huckhaus-Dorfstrasse, Parzellen Nr. 31, 110, 78, 79, 108, 112, 283, 120.
Nutzungszone: MA2 und LWZ (Leitungen).
Hauptmasse: Gemäss Gesuchsakten.
Bauart und Baumaterialien: Beton, Schnitzelfeueranlage, Fernwärmeleitungen.
Bedachung: Parkplätze.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand; Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone; Überschreiten der Gebäudelänge.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Keine.
Gewässerschutzzone: Grundwasserschutzzone SBW.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Homberg, 3622 Homberg und Elektronische Auflage (eBau): www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20644.">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20644.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
31. Dezember 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Homberg, 28. November 2022 Namens der Gemeinde-Baupolizeibehörde Gemeindeschreiberei Homberg
