Benützungsverordnung über die Gemeindeanlagen: Anpassung
29.01.2026 FahrniIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Fahrni an seiner Sitzung vom 5. Mai 2025 eine Anpassung der Benützungsverordnung über die Gemeindeanlagen per 1. Januar 2025 erlassen hat.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat
