Benützungsverordnung über die Gemeindeanlagen: Anpassung

  29.01.2026 Fahrni

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Fahrni an seiner Sitzung vom 5. Mai 2025 eine Anpassung der Benützungsverordnung über die Gemeindeanlagen per 1. Januar 2025 erlassen hat.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote