Benützungsverordnung über die Gemeindeanlagen: Teilrevision

  03.07.2025 Fahrni

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Fahrni an seiner Sitzung vom 5. Mai 2025 die Teilrevision der Benützungsverordnung über die Gemeindeanlagen genehmigt hat. Die Änderung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf 1. Januar 2025 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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