Überarbeitete Benützungsordnung mit Benützungstarif Mehrzweckgebäude

  18.06.2026 Uebeschi

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Uebeschi an seiner Sitzung vom 1. Juni 2026 die überarbeitete Benützungsordnung mit Benützungstarif Mehrzweckgebäude mit Inkraftsetzung per 1. August 2026 genehmigt hat.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Benützungsordnung mit Benützungstarif liegt vom 18. Juni bis 20. Juli auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann über die Webseite www.uebeschi.ch eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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