Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 20. Oktober
26.10.2023 Steffisburg, SteffisburgBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
1. Grosser Gemeinderat (GGR); Mutation im Rat (Demission Döring Matthias, SP; Nachrücken Messerli Manuela, SP); Kenntnisnahme
2. Protokoll der Sitzung vom 25. August 2023; Genehmigung
3. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
4. Bildung: Reglement über Ausbildungsbeiträge; Beschlussfassung wie folgt:
− Das Reglement über Ausbildungsbeiträge vom 24. August 2007, in Kraft seit 1. Januar 2008, wird per 31. Dezember 2023 aufgehoben.
− Sämtliche zum Zeitpunkt der Aufhebung des Reglements (Stichtag 31. Dezember 2023) noch laufenden Vereinbarungen in Bezug auf ausgerichtete Stipendien behalten unverändert ihre Gültigkeit. Zu deren Beurteilung gilt der zum Zeitpunkt des Vereinbarungsabschlusses jeweils gültige Erlass.
− Gehen bis 31. Dezember 2023 noch Gesuche für die Ausrichtung von Stipendien ein, welche nicht mehr durch die Stipendienkommission (Aufhebung ebenfalls per 31. Dezember 2023) behandelt werden können, werden diese im Januar 2024 durch die zuständige Fachabteilung (Departementsvorsteher Bildung und Abteilungsleiter Bildung) nach den bisherigen Kriterien beurteilt und entschieden.
− Gesuche für die Ausrichtung von Stipendien können ab Januar 2024 weiterhin bei der Abteilung Bildung eingereicht werden. Die Kompetenz für deren Beurteilung richtet sich nach Ziffer 3 hiervor. Die entsprechenden Gelder würden aus dem Hilfsfonds der Gemeinde Steffisburg ausgerichtet, sofern die Zweckbestimmungen der entsprechenden Verordnung erfüllt sind.
− Dieser Beschluss (Ziffer 1) unterliegt der fakultativen Gemeindeabstimmung gemäss Art. 50 Absatz 1 der Gemeindeordnung vom 3. März 2022.
Das Reglement liegt bei der Abteilung Präsidiales zur Einsichtnahme auf. Es kann auch unter www.steffisburg.ch eingesehen werden.
5. Motion der SVP-Fraktion und Mitunterzeichnende betr. «Aufhebung des Reglements über Ausbildungsbeiträge» (2022/19); Abschreibung der Motion als erfüllt
6. Präsidiales: Reglement über Entschädigungen und Sitzungsgelder an Behörden; 1. Teilrevision vom 20. Oktober 2023; Genehmigung
7. Präsidiales: Reglement über die politischen Rechte; 2. Teilrevision vom 20. Oktober 2023; Beschlussfassung wie folgt:
− Die Änderungen im Ingress sowie den Artikeln 3, 4, 5, 8, 9, 10, 12, 14, 15, 17, 18, 21, 28, 30, 33, 35, 39, 40, 46, 48, 52, 53, 55, 56, 57 und 65 des Reglements über die politischen Rechte vom 17. Oktober 1997 werden im Rahmen der 2. Teilrevision genehmigt.
− Die 2. Teilrevision tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Reglement liegt bei der Abteilung Präsidiales zur Einsichtnahme auf. Es kann auch unter www.steffisburg.ch eingesehen werden.
8. Präsidiales: Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates; 1. Teilrevision vom 20. Oktober 2023; Genehmigung
9. Tiefbau/Umwelt: Hartlisbergstrasse; Sanierung Waldabschnitt; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 1 660 000.–; Rückweisung des Geschäfts an den Gemeinderat
10. Sicherheit: Feuerwehr; Ersatz Tanklöschfahrzeug Leicht, Homberg; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 390 000.– für die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges Leicht (TLF L)
11. Postulat der SP-Fraktion betr. «Schwimmunterricht in der Schule» (2022/03); Abschreibung des Postulats als erfüllt
12. Interpellation der GLP/Die Mitte Zulg-Fraktion betr. «Runder Tisch zum nachhaltigen Wirtschaftsstandort Steffisburg» (2023/07); Der Interpellant Yanick Ottmann (GLP) erklärte: befriedigt
13. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründung 13.1 Postulat der GLP/DMZ-Fraktion betr. «Umgestaltung/Begrünung Ziegeleikreisel» (2023/08) 14. Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung
15. Informationen des GGR-Präsidiums; Kenntnisnahme
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.
Die Geschäfte Nr. 4 und 7 unterliegen dem fakultativen Referendum nach Art. 37 und Art. 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtpflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Steffisburg, 23. Oktober 2023
Gemeinde Steffisburg Abteilung Präsidiales
