Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 29. November

  05.12.2024 Steffisburg, Steffisburg

1. Protokoll der Sitzung vom 18. Oktober 2024; Genehmigung
2. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
3. Orientierung der AGPK über den Schlussbericht im Zusammenhang mit dem Prüfungsthema 2024 «Mittelfristige Investitionsplanung»; Kenntnisnahme
4. Finanzen: Finanzplanung 2025 – 2029; Kenntnisnahme
5. Finanzen: Budget 2025, Steueranlage und Liegenschaftssteueransatz; Genehmigung
6. Präsidiales: Höchhus; Verein UND Generationentandem; Künftige finanzielle Unterstützung; 2. Lesung; Beschlussfassung wie folgt:
Für die Belebung des Höchhus mit dem Begegnungszentrum wird für die nächsten vier Jahre ein Verpflichtungskredit zulasten der Erfolgsrechnung von Fr. 240 000.– (4 x Fr. 60 000.–) zuhanden von UND Generationentandem bewil- ligt. Die zu erwartenden und durch den Allgemeinen Haushalt zu tragenden Kosten für das Höchhus belaufen sich damit in den nächsten vier Jahren auf total Fr. 682 800.– (4 x Fr. 170 700.–, Basis Budgetentwurf 2025).
– Die Finanzierung erfolgt zulasten des Allgemeinen Haushalts, da in der Spezialfinanzierung Höchhus keine finanziellen Mittel vorhanden sind.

7. Tiefbau/Umwelt: Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz Gemeinde Steffisburg; Überbrückungsfinanzierung; Genehmigung einer rückzahlbaren Einmaleinlage von Fr. 1 400 000.– zulasten des allgemeinen Haushalts
8. Tiefbau/Umwelt; Reglement Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz; 2. Teilrevision vom 29. November 2024; Beschlussfassung wie folgt:
Die Änderungen in den Artikeln 2, 3 und 4 des Reglements Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz werden im Rahmen der 2. Teilrevision genehmigt.
Die Teilrevision tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Gemeindeabstimmung gemäss Art. 37 und Art. 50 Absatz 1 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002.
Das Reglement liegt bei der Abteilung Prä
sidiales zur Einsichtnahme auf. Es kann auch unter www.steffisburg.ch eingesehen werden.
9. Tiefbau/Umwelt: Reglement über die Versorgung der Gemeinde Steffisburg mit Wasser und Energie; 1. Teilrevision vom 29. November 2024; Beschlussfassung wie folgt:
Die Änderungen in den Artikeln 14, 15, 24 und 25 des Reglements über die Versorgung der Gemeinde Steffisburg mit Wasser und Energie werden im Rahmen der 1. Teilrevision genehmigt.
Die Teilrevision tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Gemeindeabstimmung gemäss Art. 37 und Art. 50 Absatz 1 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002.
Das Reglement liegt bei der Abteilung Prä
sidiales zur Einsichtnahme auf. Es kann auch unter www.steffisburg.ch eingesehen werden.
10. Tiefbau/Umwelt: Durchlass Mühlebach / Erlenstrasse; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 320 000.– für den Ersatz des Durchlasses Mühlebach/Erlenstrasse
11. Sicherheit: RVK 5; Planung und Versuchsbetrieb Tangentiallinie Steffisburg – Thun Nord – Thun; Beschlussfassung wie folgt:
– Für den Bus-Versuchsbetrieb einer Tangentiallinie Steffisburg – Steffisburg Bahnhof – Thun wird zulasten der Erfolgsrechnungen 2026–2028, Funktion 6220 ein Verpflichtungskredit von Fr. 1 367 400.– (jährlich Fr. 455 800.–), ohne MWST, bewilligt.
– Für die notwendige Infrastruktur der provisorischen Haltestellen an der neuen Tangentiallinie wird zulasten der Erfolgsrechnung 2025, Konto 6220.3119.01, Übrige nicht aktivierbare Anlagen, ein Verpflichtungskredit von Fr. 170 000.– inkl. 8,1% MWST bewilligt.
– Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Liquiditätsbewirtschaftung zulasten des Ergebnisses.
– Dieser Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 37 und Art. 51 Abs. 1 Bst. abis der Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum.

12. Postulat der GLP/Die Mitte Zulg-Fraktion betr. «Versiegelung von Flächen: Parkplätze, gemeindeeigene Flächen und Einflussnahme bei künftigen Bauprojekten» (2024/11); Annahme des Postulats.
13. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründung
13.1 Postulat der SP/Grüne-Fraktion betr. «Schulhausplatz Schönau während laufenden Bauarbeiten» (2024/12)
13.2 Postulat der EVP/EDU-Fraktion betr. «Prüfung Angebot für Feuerlöschkurse an der Schule Steffisburg» (2024/13)
14. Einfache Anfragen; es wurden keine neuen einfachen Anfragen gestellt
15. Informationen des GGR-Präsidiums; Kenntnisnahme

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Die Geschäfte Nr. 8, 9 und 11 unterliegen dem fakultativen Referendum wie folgt: Geschäft Nr. 8 und 9: Art. 37 und Art. 50 Absatz 1 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002; Nr. 11: Art. 37 und Art. 51 Abs. 1 Bst. abis der Gemeindeordnung vom 3. März 2002.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtpflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Steffisburg, 2. Dezember 2024
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Präsidiales


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