Eidgenössische Volksabstimmung vom 21. Mai 2017
04.02.2018 , BlumensteinDie persönliche Stimmabgabe kann erfolgen:
Im Eingangsraum des Gemeindehauses, Sonntag, 21. Mai 2017, 10.00–11.00 Uhr.
Die letzte Leerung des Briefkastens der Gemeindeverwaltung erfolgt jeweils am Sonntag um 9.00 Uhr (briefliche Stimmabgabe).
Reklamationen wegen Nichterhalt des Stimmmaterials sind bis spätestens Freitag, 19. Mai 2017, 11.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei anzubringen.
Gemeindeverwaltung Blumenstein
