Ordentliche Gemeindeversammlung
04.02.2018 , BlumensteinMontag, 29. Mai 2017, 20.00 Uhr, im Singsaal Schulhaus Blumenstein
Traktandenliste
1. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2016 sowie Bewilligung der erforderlichen Nachkredite
2. Genehmigung Reglement über die Mehrwertabgabe
3. Verschiedenes
Auflage
Das Reglement über die Mehrwertabgabe liegt während 30 Tagen vor der Versammlung, die Unterlagen zur Verwaltungsrechnung 2016 ab dem 11. Mai 2017, bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein öffentlich auf.
Rechtsmittel
Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen), vom 29. Mai 2017 an, beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet einzureichen.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2017 liegt vom 9. Juni 2017 bis 30. Juni 2017 bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.
Information
Die Mitteilungen des Gemeinderates zu den vorstehenden Geschäften werden allen Haushaltungen zugestellt. Das Informationsblatt kann zudem bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Stimmrecht
In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die am 29. Mai 2017 das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Blumenstein angemeldet sind.
Alle stimmberechtigten Frauen und Männer sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Gemeinderat Blumenstein
