Burgergemeinde Blumenstein Neuanmeldung Burgernutzen
04.02.2018 , BlumensteinAnmeldung
Art. 3 Abs. 1 des Nutzungsreglements der Burgergemeinde Blumenstein besagt: Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, teilt dies schriftlich bis zum 30. September des dem Nutzungsjahr vorangehenden Jahres der Burgerschreiberin mit.
Nutzungsberechtigung
Anspruch auf Nutzung gemäss Art. 4 Abs. 1 des Nutzungsreglements hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres: a) das Burgerrecht der Burgergemeinde Blumenstein besitzt b) das 25. Altersjahr zurückgelegt hat c) seit drei Monaten in der Gemeinde seine Schriften hinterlegt hat.
Führen mehrere anspruchsberechtigte Personen gemeinsam einen Haushalt, wird an diese insgesamt höchstens der 4-fache Nutzen ausgerichtet (Art. 4 Abs. 2 des Nutzungsreglements der Burgergemeinde Blumenstein).
Allgemeines
Die schriftliche Anmeldung ist an die Burgergemeinde Blumenstein, Stockentalstrasse 2, 3638 Blumenstein, zu richten. Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 50.–. Bei Nichtanmeldung bis zum 30. September 2017 entfällt der Anspruch auf Nutzung für das Nutzungsjahr 2018.
Bei Fragen steht Ihnen die Burgerschreiberin, Frau Nicole Künzi, Telefon 033 359 60 60, zur Verfügung.
Burgergemeinde Blumenstein
