Hundetaxe 2017

  04.02.2018 , Blumenstein

Gemäss dem Gebührenreglement 2013 der Gemeinde Blumenstein ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. August 2017 mindestens 3 Monate alt ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Taxe wurde auf Fr. 80.– für jeden Hund festgelegt.

Die Rechnungen werden in der zweiten Hälfte August an die registrierten Hundehalter versendet. Personen, welche die Hundehaltung seit der letzten Registrierung aufgegeben haben, werden gebeten, dies der Gemeindeverwaltung zu melden.

Es wird darauf verzichtet, den Hundebesitzern/-innen eine Hundemarke zukommen zu lassen, da seit einigen Jahren sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein müssen.

Die Hundehalter/innen haben zudem unabhängig von der Hundetaxe sämtliche Mutationen beim AMICUS (Telefon 0848 777 100 oder www.amicus.ch) direkt zu melden.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

Finanzverwaltung Blumenstein


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