Amtliche Vermessung; Wahl Nachführungsgeometer für die Vertragsperiode von 2018 bis 2025
04.02.2018 , BlumensteinDas Mandat für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerkes in der Gemeinde Blumenstein musste aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden. Einzig ist das Angebot des bisherigen Nachführungsgeometers eingegangen. Folglich wählte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 12. April 2017 Herrn Peter Dütschler, Dütschler & Naegeli AG, Thun, als Nachführungsgeometer für die Vertragsperiode von 2018 bis 2025. Das kantonale Geoinformationsgesetz (Art. 45 Abs. 1 KGeolG) schreibt vor, dass der Nachführungsvertrag zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der Vermessungsaufsicht bedarf. Das Amt für Geoinformation des Kantons Bern hat den Vertrag daraufhin am 23. August 2017 genehmigt.
Gemeinderat Blumenstein
