Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 4. März 2018

  28.02.2018 , Blumenstein

Die persönliche Stimmabgabe kann erfolgen: Im Eingangsraum des Gemeindehauses, Sonntag, 4. März 2018, 10.00–11.00 Uhr.

Die letzte Leerung des Briefkastens der Gemeindeverwaltung erfolgt jeweils am Sonntag um 9.00 Uhr (briefliche Stimmabgabe).

Reklamationen wegen Nichterhalt des Stimmmaterials sind bis spätestens Freitag, 2. März 2018, 11.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei anzubringen.

Gemeindeverwaltung Blumenstein


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote