Öffentliche Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung «Bushalle»
15.08.2018 , BlumensteinDer Gemeinderat Blumenstein bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Bushalle» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Überbauungsordnung «Bushalle» liegt vom 28. August bis und mit 28. September 2018 in der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsicht auf.
Zusätzlich werden die Mitwirkungsentwürfe an einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt und besprochen. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 28. August 2018, 20.00 Uhr, im Singsaal der Schule Blumenstein statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Blumenstein zu richten.
Gemeinderat Blumenstein
