Planungszone

  12.12.2018 , Blumenstein

Der Gemeinderat von Blumenstein hat, gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, beschlossen, das Siedlungsgebiet von Blumenstein sowie die Gebiete «Kirche – Wäsemli – Eschli», «Allmitegge – Hinderi Witi – Rossweid» sowie «Büel – Tannebüel – Lochmesbüel – Bode» mit einer Planungszone «Antennenanlagen» zu belegen. Die Planungszone wurde am 26. Februar 2015 und 5. März 2015 erstmals publiziert und war bis 26. Februar 2017 in Kraft. Die Verlängerung um zwei Jahre wurde am 15. Dezember 2016 und 22. Dezember 2016 publiziert und ist bis 26. Februar 2019 in Kraft.

Die Einwohnergemeinde Blumenstein überarbeitet zurzeit im Rahmen einer Ortsplanungsrevision die gesamte baurechtliche Grundordnung. Mit der Ortsplanungsrevision soll die Erstellung von Mobilfunkanlagen im Gemeindebaureglement, grundeigentümerverbindlich geregelt werden. Zudem erfolgt eine Überarbeitung der Nutzungs- und Schutzzonen, sowie der Gewässerräume, was mögliche Standorte beeinflussen kann. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Ortsplanungsrevision nach wie vor nicht abgeschlossen (kantonale Vorprüfung). Aus diesem Grund ist die vorliegende Planungszone erneut um ein Jahr, bis zum 26. Februar 2020, zu verlängern. Während der Geltungsdauer darf im Geltungsbereich der Planungszone nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Baubewilligungsverfahren zu Antennenanlagen werden für die Dauer der Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat ihnen nicht zustimmt. Eine Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nicht beeinträchtigt.

Die Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom 13. Dezember 2018 bis 25. Januar 2019 in der Gemeindeverwaltung Blumenstein öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann mit einer Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Blumenstein einzureichen.

Über allfällige Einsprachen entscheidet das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Blumenstein, Stockentalstrasse 2, 3638 Blumenstein.

Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 25. Januar 2019.

Blumenstein, 10. Dezember 2018

Gemeinderat Blumenstein


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