Genehmigung Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens sowie Teilrevision Personalverordnung; Öffentliche Bekanntmachung

  10.07.2019 , Blumenstein

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2019 wurde das Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens genehmigt.

Nachdem innerhalb von 30 Tagen seit der Gemeindeversammlung keine Beschwerden eingegangen sind, tritt das oben erwähnte Reglement per 1. Juli 2019 in Kraft.

Weiter hat der Gemeinderat die Teilrevision der Personalverordnung an seiner Sitzung vom 12. Juni 2019 genehmigt. Die revidierte Personalverordnung tritt per 1. Januar 2020 in Kraft.

Interessierte Bürger können das Reglement sowie die Verordnung bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein beziehen oder unter www.blumenstein.ch herunterladen.

Der Gemeinderat


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