Gesamterneuerungswahlen

  21.08.2019 , Blumenstein

Gemäss Art. 19 Abs. 3 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) der Gemeinde Forst-Längenbühl gibt der Gemeinderat die Urnenwahl mindestens neun Wochen vor der Wahl bekannt.

Die Urnenwahl findet am Sonntag, 27. November 2022 statt. An der Urne werden im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt:
– Gemeinderats- und Gemeindepräsident/in
– Gemeinderat (4 Mitglieder)

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen, welche am Wahltag seit drei Monaten in der Gemeinde Forst-Längenbühl wohnhaft und angemeldet sind.

Wählbarkeit
Wählbar sind für das Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium sowie für den Gemeinderat die in der Gemeinde stimmberechtigten Personen.

Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 6 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Ausschliessungsgründe
Die Vorgeschlagenen dürfen für die gleiche Behörde nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen. Wer für das Amt als Gemeinderats- und Gemeindepräsident/in kandidiert, kann jedoch auch als Mitglied des Gemeinderats kandidieren.

Stehen Personen auf mehreren Wahlvorschlägen, so haben sie sich auf Aufforderung des Gemeindeschreibers hin bis zum neununddreissigsten Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 12.00 Uhr) für einen zu entscheiden. Auf den übrigen werden sie gestrichen. Geben sie innerhalb dieser Frist keine Erklärung ab, so werden sie auf allen Vorschlägen gestrichen.

Inhalt der Wahlzettel
Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertreter. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.

Stille Wahlen
Übersteigt die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt.

Fehlende Wahlvorschläge
Werden keine oder zu wenig Wahlvorschläge eingereicht, so hat die Wahl durch die Gemeindeversammlung zu erfolgen (nur für die nicht in stiller Wahl besetzten Sitze).

Einreichungsfrist
Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Wahlvorschläge sind bis Donnerstag, 13. Oktober, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei Forst-Längenbühl, einzureichen.

Allfällige Demissionen
Allfällige Demissionen von Behördenmitgliedern oder von Personen, welche die Gemeinde in einer Funktion vertreten und durch den Gemeinderat gewählt wurden, sind schriftlich bis spätestens 26. September zuhanden des Gemeinderates Forst-Längenbühl, Seematt 7, 3636 Längenbühl, einzureichen. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass sie sich für eine Wiederwahl zur Verfügung stellen.
Gemeinderat Forst-Längenbühl


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