Neuanmeldung Burgernutzen

  25.09.2019 , Blumenstein

Anmeldung
Art. 3 Abs. 1 des Nutzungsreglement der Burgergemeinde Blumenstein besagt: Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, teilt dies schriftlich bis zum 31. Oktober des dem Nutzungsjahr vorangehenden Jahres der Burgerschreiberin mit.

Nutzungsberechtigung
Anspruch auf Nutzung gemäss Art. 4 des Nutzungsreglements hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:
a) das Burgerrecht der Burgergemeinde Blumenstein besitzt;
b) das 25. Altersjahr zurückgelegt hat und
c) seit drei Monaten in der Gemeinde seine Schriften hinterlegt hat.

Allgemeines
Die schriftliche Anmeldung ist an die Burgergemeinde Blumenstein, Stockentalstrasse 2, 3638 Blumenstein, zu richten. Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 50.–. Bei Nichtanmeldung bis 31. Oktober 2019 entfällt der Anspruch auf Nutzung für das Nutzungsjahr 2020.

Bei Fragen steht Ihnen die Burgerschreiberin, Frau Nicole Künzi, Tel. 033 359 60 60, zur Verfügung.

Burgergemeinde Blumenstein


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